Leitfaden für den Re-Start des Gastgewerbes
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Leitfaden für den Re-Start des Gastgewerbes

Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die ein Konzept für den Weg aus dem Lockdown erarbeiten soll, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (kurz: DEHOGA) einen Leitfaden für den Re-Start des Gaststättengewerbes erstellt. Wir haben diesen für Sie kurz zusammengefasst und erklären die wichtigsten Punkte, wie sie bestens gewappnet sind für die Wiederöffnung Ihres Betriebes. 

Als Grundvoraussetzung für den Re-Start nennt der DEHOGA die Einhaltung der AHA+L Regeln. Hierzu gehören neben der Wahrung eines angemessenen Abstands, das Tragen einer Maske und die regelmäßige Hygiene auch das Stoßlüften bzw. die Frischluftzufuhr durch leistungsstarke Lüftungsanlagen. Die Regeln sollten für den Kunden klar erkennbar im Geschäft mehrfach ausgehängt werden

Für die Einhaltung des Mindestabstands dürfe es keine Belegquoten geben. Diese haben sich in der Vergangenheit als wenig praktikabel erwiesen und bringen somit keine Vorteile für den Infektionsschutz. Der DEHOGA fordert die reine Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 – 2 Meter als maßgebliches Kriterium zu verwenden. Somit sollen auch Angebote wie Buffets, Wellness, Pool und Sauna wieder in Anspruch genommen werden unter Beachtung der geltenden Regelungen.

Betriebe sollten sich an einfache Lösungen wie das Tragen von Masken oder den Einsatz von Plexiglasscheiben als Alternative zum Mindestabstand halten. So können Gäste bewirtet werden und dabei das Infektionsrisiko entscheidend eingedämmt werden. 

Regelungen zur Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden müssen in allen Bundesländern einheitlich und klar verständlich formuliert werden. Dies kann zu einer höheren Akzeptanz der Regelungen von Gästen führen. Neben der Regelung der Maskenpflicht sollte hierbei auch eine einheitliche Aussage bezüglich der erlaubten Maskenart getroffen werden. 

Wir als Branche werden Maßnahmen zur Optimierung der Gästeregistrierung ergreifen müssen. Dazu gehört der Ausbau der Digitalisierung der Gästeregistrierung. Der DEHOGA berät zu diesem Zweck bereits mit Kultur- und Sportverbänden und bietet seine aktive Unterstützung bei der Optimierung des gesamten Prozesses an. Das Ziel muss es sein, einen wirkungsvollen Beitrag zur Kontaktnachverfolgung zu leisten. 

Öffnungszeitenbegrenzungen und pauschale Alkoholverbote sind für den gesamten Prozess kontraproduktiv. Das Virus ist nicht abhängig von einer Tageszeit und das Verbot des Verkaufs von Alkohol führt dazu, dass die Menschen sich privat treffen und somit nicht zum gewünschten Erfolg. Durch ein kontrolliertes Angebot profitieren alle Seiten, die Gastronomen und die Privatpersonen.

Abschließend kann man sagen, dass die Gastronomie eine der Branchen ist, die am heftigsten von den Verordnungen getroffen wurde. Dennoch können und müssen wir jetzt zusammenarbeiten, damit wir weiterhin das tun können, was wir am liebsten tun. Menschen glücklich machen mit einem warmen Empfang und leckeren Mahlzeiten.

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